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Link auf die Plattform der EU-Kommission gem. EU-Verordnung Nr. 524/2013 zur Online-Streitbeilegung:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Die Verordnung beinhaltet keine Verpflichtung, an einer alternativen Streitbeilegung in Deutschland teilzunehmen!
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

Unsere aktuellen Agentur Leistungen und Honorare finden Sie auf dieser Seite unter (Pkt. 3.3 und 3.4).

Die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular finden Sie unter (Impressum / Widerrufsbelehrung)

und die Zustimmung zur AGB & EU Datenschutzerklärung finden Sie unter Datenschutz.

• AGB für die Erbringung unserer Agentur- und Werksleistungen


§ 1 - Allgemeines - Geltungsbereich

  1. Das Unternehmen 'allesindruck.de' ist eine 100% Tochterges. der Firma 'Alles-in-Druck' mit Sitz in Frankfurt am Main.
    Diese Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten ohne Einschränkung für die Unternehmensgruppe 'allesindruck.de'
    und Ihrer jeweiligen Vertragspartner. Nebenabreden erfordern eine übereinstimmende schriftliche Vereinbarung.
  2. Wir schließen Verträge ausschließlich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Als Vertragssprache gilt grundsätzlich "Deutsch".
    Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn sie wurden von 'allesindruck.de' vor Vertragsschluss anerkannt.
  3. Mit Erteilung des ersten Auftrages erkennt der Auftraggeber die ausdrückliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen an.
    Die Zustimmung von abweichenden Bedingungen muß dabei in schriftlicher Form vorliegen. Diese gelten dann nur für den jeweiligen Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Eine solche Zustimmung kann insbesondere nicht aus einer Leistungshandlung abgeleitet werden. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Vorschriften des deutschen Rechts ausschließlich des UN-Kaufrechts.
  4. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
    Im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehr sind alle Angaben über den verwendete Vertragstext, Artikelbeschreibung, Rechnung, Versanddaten inkl. Versand Tracking (wenn verfügbar) und alle sonstigen Kunden- und Auftragsdaten 24h online abrufbar und dem Kunden zugänglich.

§ 2 - Erweiterter - Geltungsbereich

  1. Die Produktion der betreffenden Druckmedien erfolgt soweit technisch möglich ebenfalls durch 'Alles-in-Druck'.
    Für die Produktion von Druckmedien gelten die Bestimmungen der Druckindustrie und Alles-in-Druck.
    Sofern mit dem Vertragspartner schriftlich vereinbart, kann der Kunde die von 'allesindruck.de' erstellten Druckvorlagen auch selbst zum externen Druck beauftragen. Sofern technisch möglich, wird 'allesindruck.de' die Druckvorlagen entsprechend der Kundenspezifikation für die externe Produktion anpassen.

§ 3 - Agentur Leistungen und Honorare

  1. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand, soweit kein Fixpreis oder abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Bei einer absehbaren Überschreitung eines vorher vereinbarten Fixpreises, setzen wir den betreffenden Kunden davon umgehend in Kenntnis. In diesem Fall wird von uns eine eindeutige Begründung eingereicht und es ist eine erneute schriftliche Abstimmung mit dem Kunden erforderlich.
  3. Bei erforderlichen externen Fremdleistungen (z.B. Foto-/Bildmaterial und Rechte) wird der Einkaufpreis mit +10% vergütet.
  4. Unsere Rechnungen berechtigen uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug gem. deutschem Steuergesetz.
    Alle Preisangaben verstehen sich Netto zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Allgemeine Leistungs- und Rechnungsstellung

Alle Agentur- und Druckleistungen werden grundsätzlich über "Alles-in-Druck" verbindlich in Rechnung gestellt!
Das macht die Abrechnung für Sie - transparent und einfach.
Die Abrechnungsadresse lautet auf Alles-in-Druck, Frankenallee 227, 60326 Frankfurt am Main
(Rabatte sind nach vorheriger Absprache und Vereinbarung möglich.)

Agentur Leistungen und Honorare (3.3)

Die kleinste Abrechnungseinheit beträgt 15 Min.
Angefangene Zeiten werden als kleinste Einheit berechnet.


StundensätzeStd./Netto
Beratung60,- Euro15,- Euro
Logo, Design60,- Euro15,- Euro
Konzeption60,- Euro15,- Euro
Bildbearbeitung48,- Euro12,- Euro
Layout, Design48,- Euro12,- Euro
Satz, Typografie40,- Euro10,- Euro
Allg. Fotografie36,- Euro  9,- Euro
Datenprüfung *   0,- Euro  0,- Euro
Die Datenprüfung ist eine technische Prüfung der Druckfähigkeit und beinhaltet keine Rechtschreibprüfung.

Agentur Leistungen und Honorare (3.4)

Tagessatz = Leistungen bis zu 7 Std.
Dabei entfällt 1 Std. auf Mittags- und Pausenzeiten.


TagessätzeTag/Netto
Beratung420,- Euro
Logo, Design420,- Euro
Konzeption420,- Euro
Bildbearbeitung310,- Euro
Layout, Design310,- Euro
Satz, Typografie240,- Euro
Allg. Fotografie240,- Euro
Start-up Beratung250,- Euro
Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.

• Alle genannten Preisangaben in Euro/Netto verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer!
• Abweichende Preisangaben und Sonderkonditionen sind nach Absprache und schriftlichert Bestätigung möglich!

§ 4 - Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind zunächst frei bleibend. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
    Dafür ist auch eine einfache E-Mail als verbindliche Bestätigung ausreichend.
    Wenn wir einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nicht gesondert schriftlich bestätigen, gilt die von uns erteilte Rechnung als Auftragsbestätigung.
  2. Wir werden die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Information sowie sonstige für die von uns zu erbringende Leistung wesentlichen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

§ 5 - Terminabsprachen

  1. Frist- und Terminvereinbarungen erfordern grundsätzlich eine schriftliche Vereinbarung und Bestätigung beider Parteien. Ausgenommen sind nicht vorhersehbare Liefer- Verzögerungen durch externe Versand- und Transport Dienstleister.
  1. Liefertermine ohne gesonderte Express Vereinbarungen sind grundsätzlich angestrebte- bzw. "kalkulierte Liefertermine".

§ 6 - Urheberrechte, Nutzungsrechte

  1. Jeder Auftrag in Zusammenhang mit konzeptionellen Arbeiten und Gestaltung ist ein Urheberwerkvertrag.
    Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an diesem Werk.
    Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Unsere Entwürfe und Werkzeichnungen sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen können.
    Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten aber auch dann, wenn die nach § 4 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  2. Ohne Zustimmung dürfen Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig. Ein schuldhafter und schwerwiegender Verstoß berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt hiervon unberührt.
  3. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu. Unsere Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung erlaubt. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer Einwilligung.
  4. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; Sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart und schriftlich fixiert worden ist.
  5. Die von uns erstellten Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Ansicht und Prüfung verwendet werden.
    Jeder weitere Verwendungszweck, wie die Verwendung bei Druck-, Image- oder Werbemaßnahmen bedarf unserer Zustimmung.
    Werden die Entwürfe dennoch ohne Erwerb eines Nutzungrechtes eingesetzt, steht uns bei einem schuldhaften Verstoß Schadenersatz in angemessener Höhe zu. Jedoch mindestens in der Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotspreises.
  6. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrages (inkl. ggf. enthaltener Druck- und Nebenkosten) durch den Auftraggeber auf diesen über. Die Rechtseinräumung erfolgt als ausschließliches Nutzungsrecht unter Ausschluss des Urhebers oder Herstellers oder sonstigen Rechtsinhabers, grundsätzlich weltweit sowie zeitlich und inhaltlich unbeschränkt.
    Die Rechtseinräumung bzw. -übertragung findet mit Auslieferung der fertigen (Teil-)Leistung an den Auftraggeber statt.
  7. Die Anmeldung von Schutzrechten bleibt dem Kunden vorbehalten, insbesondere von nationalen oder europäischen Markenrechten. Wir verpflichten uns, alles zu unterlassen, was einem solchen Schutz hinderlich sein könnte.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, in dem von ihm in Anspruch genommenen Werk in geeigneter Weise auf unsere Entwurfsleistungen hinzuweisen. Es handelt sich hier um einen branchenüblichen Hinweis zu Gestaltung und Druck.
  9. Von vervielfältigten Werken sind wird berechtigt, eine Kleinmenge (1-10 Exp.) als Belegexemplare vom Auftraggeber anzufordern. Diese ermöglichen uns eine finale Qualitätskontrolle und darüber hinaus können wir diese Muster (außer bei vertraulichen Drucksachen) zum Zwecke der Eigenwerbung bzw. Referenz verwenden.
  10. Weiter sind wir berechtigt, Kunden als Referenz aufzuführen, und bei der Referenzaufführung im Internet auch mit unserer Homepage zu verlinken, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

§ 7 - Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

  1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit, Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.
  2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§ 8 - Abnahme der Leistungen

  1. Die Abnahme der Leistungen findet umgehend nach der Ablieferung der finalen Arbeiten statt. Sofern eine Abnahme nach Mahnung oder nach maximal 10 W.Tage (Mo.-Fr. außer Feiertage) Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

§ 9 - Subunternehmer

  1. Der Auftraggeber räumt uns das Recht ein, zur Erfüllung der Projektabwicklung oder Teilen hiervon Leistungen von Drittanbietern erbringen zu lassen.
  2. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Illustrationen, Textarbeiten, Programmierung) bzw. die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Satz, Lithografie, Druckausführung) wird aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vorgenommen.
  3. Soweit wir auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen vergeben, stellt der Auftraggeber uns von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

§ 10 - Gewährleistung, Mängel

  1. Wir verpflichten uns, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Sämtliche Informationen einschließlich des Briefings oder sonstige Anweisungen sind ausschließlich für uns bestimmt. Uns ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden an Dritte weiterzugeben.
  2. Bei form- und fristgerecht vorgebrachten und auch sachlich gerechtfertigten Beanstandungen sind wir zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet. Bei Fehlschlagen von Nachbesserungen kann der Auftraggeber, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung der Auftragssumme oder im Falle der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  3. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 W.Tage (Mo.-Fr. außer Feiertage) nach Ablieferung des Werks bei uns als Reklamation geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
  4. Wir versichern, dass wir Inhaber sämtlicher Rechte und sonstiger Schutzrechte an den betreffenden Leistungen bzw. Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte hieran sind und dass Rechte Dritter durch diese Vereinbarung nicht verletzt sind. Sollten Dritte berechtigte Ansprüche anmelden, sind wir verpflichtet, uns so weit als möglich um den Erwerb der erforderlichen Nutzungsrechte zu bemühen bzw. unsere Leistung so anzupassen, dass sie in gleichwertiger Form frei von Rechten Dritter ist.

§ 11 - Haftung

  1. Soweit wir unsere Entwürfe auf der Grundlage von Informationen des Auftraggebers erbringen, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Inhalte. Weiterhin übernimmt der Auftraggeber mit der Abnahme der Arbeiten und deren Veröffentlichung gleich welcher Art die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalten jedweder Art.
  2. Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, wenn wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt haben, obgleich wir dem Kunden unsere Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit von Maßnahmen mitgeteilt haben.
  3. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefalle die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an uns, stellt er uns von der Haftung frei.
  4. Soweit wir auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag geben, haften wir nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
  5. Schadenersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht in dem geschuldeten Werk selbst auftreten, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.
    Der Höhe nach ist unsere Haftung beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich unsere Haftung nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt bzw. nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  6. Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 - Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.
    Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Bestimmungen nicht zuwider läuft.

§ 13 - Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen und ggf. Gerichtsstand ist wenn möglich, Frankfurt am Main.
  2. Es gilt ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und Vertragstexte sind in deutscher Sprache zu halten.

Erweiterte Bestimmungen für Werks- Produktionsleistungen (AGB)

§ 14 - Druckdaten und Prüfungspflicht

  1. Wir führen alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Druckdaten aus.
    Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten und mit den geforderten Spezifikationen zu übermitteln, die in den Kundeninformationen genannt werden.
    Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen, kann ein fehlerfreies Ergebnis nicht gewährleistet werden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor der Übermittlung an 'allesindruck' sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Eine Überprüfung der Druckdaten durch 'allesindruck' erfolgt nur in drucktechnischer Hinsicht.
  3. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Kunde.
    Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet.
    Sofern durch die Konvertierung der Daten in Formate, die von 'allesindruck' verarbeitet werden können, Fehler entstehen, gehen diese nicht zu Lasten von 'allesindruck'. Der Kunde erklärt, dass er das Risiko der Daten-Konvertierung selbst trägt.
  4. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus gem. FOGRA 39 übermittelt, so wird 'allesindruck' diese Daten kostenfrei in Standard Prozess Druckfarben konvertieren. Bei der Konvertierung von RGB-Daten oder ICC-Farbprofilen in Druckfarben kann es zu technisch bedingten Farbabweichungen kommen.
  5. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus und Farbraum erklärt der Kunde ausdrücklich, das die Konvertierung auf eigenes Risiko erfolgt.
  6. Bei der Druckprüfung sind insbesondere Fehler in der Rechtschreibung, Farb- und/oder Design Fehler und jeglicher Text Inhalt ausgenommen.
  7. Einige technische Datenformate können leider fehlerhafte Ergebnisse liefern, welche bei einer Druckprüfung vorab nicht zu erkennen sind!
    Eine technische Druckprüfung kann z.B. Fehler durch grafische Alphakanäle, Raster-/Transparenzen, Farbverläufe, Haarlinien, fehlerhafte Fonts sowie unterschiedliche Software bei der PDF Erzeugung leider nicht zu 100% ausschließen.
  8. Sollten Änderungen in den vom Kunden übermittelten Druckdaten notwendig werden, so zeigen wir dies entsprechend an. Der Kunde hat dann die Pflicht, die geänderte Druckvorlage erneut abzunehmen und diese Vorlage(n) zu prüfen.

§ 15 - Liefer- und Leistungszeit

  1. Angegebene Lieferzeiten gelten nur für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
    Alle angegebenen Liefertermine sind ausschließlich kalkulierte Liefertermine und keine verbindlichen Fixtermine mit kaufm.- oder juristischer Konsequenz.
    Die kalkulierte Lieferzeit beginnt erst nach Versendung der Auftragsbestätigung und in Verbindung mit einer vollständig abgeschlossenen Druckprüfung.
    Bei den technischen Standard Angaben zur Lieferzeit, handelt es sich nicht um eine rechtsverbindliche Zusage, sondern um kalkulierte Richtwerte der Produktion.
    Selbstverständlich versuchen wir den kalkulierten Liefertermin wenn möglich, einzuhalten. Bei komplexen Produkten, welche in Folge eine Weiterverarbeitung oder z.B. Veredelungsprozesse erfordern, kann es ggf. zu Abweichungen in der kalkulierten Lieferzeit kommen.
    Ein verbindlicher Liefertermin muß in schriftlicher Form von 'allesindruck' angefordert und gesondert zugesichert werden.
    Für verbindliche Liefertermine sind nach vorheriger Absprache ausschließlich explizite EXPRESS und Fix-Termine (schriftlich) vorgesehen.
    Wird ein verbindlicher Liefertermin durch 'allesindruck' nicht eingehalten, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen.
    Die Lieferzeit ist in Werktagen angegeben. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
    Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
    Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden und kein höheres Produktions- oder Versand Hindernis voraus.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Aufgrund von Ereignissen, auf welche 'allesindruck' keinen Einfluß hat bzw. die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Maschinenschaden, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und andere unvorhergesehene Hindernisse) die außerhalb des Willens der Firma 'allesindruck' liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind, auch wenn sie bei Lieferanten der Firma 'allesindruck' oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die 'allesindruck' auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten.
  3. Sie berechtigen 'allesindruck', die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Wird durch die oben genannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird 'allesindruck' von der Leistungspflicht frei und wird dem Kunden die Hindernisse unverzüglich anzeigen.

§ 16 - Beanstandungen und Reklamationen

  1. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt bei 'allesindruck' anzuzeigen.
    Zur Wahrung der Frist kommt es auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige an. Beanstandungen werden von 'allesindruck' umgehend bestätigt.
    Eine Stellungnahme zu den betreffenden Beanstandungen bzw. der Reklamation erfolgt in jedem Fall, sobald eine Prüfung der Beanstandungen möglich ist und betreffende Ergebnisse vorliegen.
    Der Kunde Bestätigt im Production-Tracking oder per E-Mail die vorliegende Druckvorlage, welche damit verbindlich in Produktion geht.
    Spätere Änderungen der Druckvorlage können je nach Produktions-Status ggf. nicht mehr berücksichtigt werden.
    Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, daß der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden.
    Eine Druckprüfung sichert ausschließlich die technische Produktion. Es können keine "gestalterische Erwägungen" berücksichtigt werden. Sollte sich die Reklamation auf eine solche Fehleinstellung der Optik des gewünschten Druckproduktes beziehen, können wir hierfür keine Haftung übernehmen.
    Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB oder Sonderfarben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet oder nicht als Schrift-Pfad (Vektoren) verfügbar waren.
  2. Geringfügige Farbabweichungen oder naturgemäße Unterschiede in der Beschaffenheit von Druckpapier oder technischer Herstellungsbedingungen, stellen keinen Mangel dar.
    Dies gilt auch bei Farb- oder Qualitätsabweichungen zu einem früheren Auftrag oder bei einer Produktion mit abweichenden Maschinen.
    Aus dem Vergleich von Druckerzeugnissen zwischen 'allesindruck' und anderen Druckereien, kann kein Anspruch oder Mangel abgeleitet werden.
    Unser verwendetes Papier wird ausschließlich für den gegebenen Zweck der Anwendung verarbeitet. Zur Anwendung kommt dabei hochwertiges Papier für den Digital und Offsetdruck.
    Bei unserem Standard-Druck in Bild- oder Fotoqualität wird das für die Druckerstellung am besten geeignete Papier mit entsprechender Grammatur und Beschichtung verwendet.
    Ein Anspruch auf eine bestimmte Papiersorte oder der Bezug auf einen speziellen Papier Hersteller besteht in Verbindung mit Bild- oder Fotodruck nicht.
    Da es sich bei Papier und auch anderen Medien teilweise um Naturstoffe und Materialien mit Fertigungstoleranzen handelt, gelten auch hier die entsprechenden Toleranz Spezifikationen der Industrie. Dadurch kann es u.a. auch zu Abweichungen in Farbe oder Oberflächen kommen, auf welche wir leider nur bedingt Einfluß nehmen können.
    Handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen bis 10 % der bestellten Auflage sind vom Kunden hinzunehmen, sofern sie im Einzelfall zumutbar sind.

§ 17 - Haftung

  1. Die Firma 'allesindruck' haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind und bei eindeutigen Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
    Ansonsten haftet 'allesindruck' nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
    Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
  2. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht hinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Firma 'allesindruck' oder deren gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Haftung der Firma 'allesindruck' ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 18 - Preisverbindlichkeit

  1. Bei der Erstellung von Druckprodukten gilt der Preis nur bei Anlieferung einer druckfähigen Vorlage ohne weitere Korrekturen!
  2. Notwendige Korrekturen, welche zur Vertragserfüllung unabdingbar sind, werden fix- oder nach Zeit, gesondert berechnet.
    Eine verbindliche Preis Zusage, ist selbstverständlich erst nach Ansicht und Beurteilung der benötigten Druckvorlage möglich.
    Sollten sich durch notwendige Leistungen, abweichende oder zusätzliche Kosten ergeben, so setzen wir uns in jedem Fall vorab mit dem Auftraggeber in Verbindung.
  3. Die Druckprüfung und Kontrolle Ihrer Druckvorlage ist bei einem Druckauftrag kostenfrei.
    Alle Preise gelten inkl. Lieferung frei Haus (Außnahme: EXPRESS Produktion und EXPRESS Versand) inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    Unsere Rechnungen berechtigen uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug gem. Steuergesetz.
    Der Kunde erteilt bei Vertragsschluss automatisch sein Einverständnis mit dieser Form der Übermittlung der Rechnung. Form der Rechnung: E-Mail (PDF-Dokument), Rechnung per Brief.
    Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum ist insbesondere bei allen elektronischen Medien vorbehalten.

Stand: Oktober, 2014

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